In neuroethischem Kontext ergibt sich das Thema „Schuldfähigkeit“ aus der Frage, ob der Mensch einen freien Willen besitzt: Nur wenn jemand eine Handlung aus freien Stücken begeht, lässt sich diese auch moralisch bewerten. Einige führende Neurowissenschaftler argumentieren auf der Basis ihrer Forschungsergebnisse, der Mensch besitze keinen freien Willen. Demnach seien selbst Straftäter nicht für ihre Handlungen verantwortlich. Würde sich diese Denkweise durchsetzen, so hätte dies neben moralischen auch erhebliche juristische Auswirkungen.